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Stadt Senftenberg
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Vertretungsberechtigte:

Die Stadt Senftenberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Andreas Fredrich.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): DE 138900334

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Konzept 

ANCEDIS GmbH
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Erstellung des Corporate Design:

Wieduwilt Kommunikation
Jana Wie­du­wilt
Markt 27
04924 Bad Liebenwerda

Fotos:

Texte, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf der Internetseite der Stadt Senftenberg unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
 
Das Wappen der Stadt Senftenberg und der Domain-Name genießen namensrechtlichen Schutz. Die Verwendung des Wappens ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Senftenberg zulässig. Dies gilt auch für die Nutzung von Informationen der Internetseite.

Barrierefreiheit

Die Seiten dieser Internetpräsentation sind so weit wie möglich barrierefrei gestaltet. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass nicht alle verlinkten externen Seiten in dieser Form gestaltet sind. Somit muss damit gerechnet werden, dass der barrierefreie Bereich beim Benutzen eines externen Links verlassen wird.

Wichtiger Hinweis für die Übermittlung elektronischer Dokumente

Die in diesem Internet-Angebot genannten e-Mail-Adressen der Stadt Senftenberg dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Die Stadt Senftenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine elektronischen Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden können. Zur Sicherstellung eines rechtsverbindlichen Zugangs ist in diesen Fällen eine Übermittlung per Telefax oder auf dem Postweg unbedingt erforderlich. Die elektronische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr, da die Sicherheit vor unbefugter Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Stadt Senftenberg einen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, im Sinne des § 1 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09, [12], S. 262, 264) i. V. m. § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) nicht eröffnet hat.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3a Absatz 1 VwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle per e-Mail eingehenden Nachrichten auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer des e-Mail-Zugangs gebeten, neben der e-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.